Du möchtest vielleicht gewisse Nahrungsergänzungsmittel zu dir nehmen, um deine Leistung 💪 zu steigern. Oder du bist in einer Phase im Leben, bei der du mit Nahrungsergänzungsmitteln deine Ernährung 🍎 ergänzen möchtest. Leider schreiben die meisten Hersteller/Verkäufer nicht wofür Ihr Nahrungsergänzungsmittel sind. Ich verrate dir wieso!

Wieso steht oftmals bei Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) nicht wofür sie sind oder wie sie wirken?

Das Problem kennt jeder der schonmal NEMs supplementieren wollte. Du musst dich quer über verschiedene Webseiten hinweg informieren. Wie ist die Wirkung eines Minerals oder einer Pflanze? Welche Dosierungen sind möglich? Gibt es einen alternativen Wirkstoff mit ähnlicher Wirkung? Dies und vieles mehr fragt du dich auf der Suche nach einem passenden Nahrungsergänzungsmittel. Warum hat der Hersteller/Verkäufer keinen Ratgeber auf seiner Webseite? Oder warum kannst du den Hersteller/Verkäufer nicht direkt fragen? Er sollte doch am besten Wissen, wofür sein NEM ist! In den meisten Fällen ist das auch so, aber leider darf in den meisten Fällen der Hersteller/Verkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln keine Auskunft darüber geben wie die Wirkung seiner Produkte ist. Das wiederum liegt an der Health Claims Verordnung (EG Nr. 1924/2006). Zu Deutsch bedeutet das so viel wie etwa: Verordnung der gesundheitsbezogenen Werbeaussagen.

Was ist die Health Claims Verordnung und was steht drin?

Die Health Claims Verordnung beschreibt unter anderem welche gesundheitsbezogenen Angaben ein Hersteller/Verkäufer über ein Nahrungsergänzungsmittel machen darf und welche nicht. Zu diesem Zweck gibt es unter anderem einen Katalog an vorformulieren Aussagen bzw. Angaben die zu bestimmten Inhaltsstoffen gemacht werden dürfen. Nehmen wir also an, ein Hersteller/Verkäufer bringt ein Präparat auf den Markt, welches Vitamin K2 beinhaltet. Wenn er in die Health Claims Verordnung schaut, dann findet er dort zu Vitamin K unter anderem folgende Aussage: „Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“. Somit ist diese Aussage in Ordnung und sie darf so verwendet werden. Was jedoch schon nicht mehr erlaubt wäre, ist zu sagen „Vitamin K trägt zur optimalen Erhaltung normaler Knochen bei“ oder „Starke Knochen Dank Vitamin K“. Das würde als werbende Aussage gelten und ist somit untersagt.

Noch schwieriger wird es bei Pflanzenstoffen – also alles was keine Vitamine oder Mineralien sind. Nehmen wir hier das Beispiel Mariendistel. Wenn du als Konsument das Internet durchsuchst stellst du fest – Mariendistel hilft die Leber zu entgiften und zu regenerieren. In der Health Claims Verordnung sucht man jedoch vergeblich nach Mariendistel. Sie ist einfach nicht gelistet und somit gibt es auch keine erlaubten Health Claims. Keine Claims sind für den Hersteller/Verkäufer immer schlecht, da somit keine Aussagen gemacht werden dürfen.

Darf der Hersteller/Verkäufer eines Nahrungsergänzungsmittels auf seiner Webseite beschreiben (werben) wie sein NEM wirkt?

Hier verhält es sich leider unabhängig vom Ort immer gleich. Es ist dabei egal ob Webseite, Onlineshop, Amazon oder die Produktverpackung. Sobald jemand als Verkäufer gilt, ist er an die Health Claims gebunden. Das bedeutet das er nur Aussagen machen darf, die auch in der Health Claims Verordnung stehen.

Im Internet findest du glücklicherweise einige Ratgeber die über die verschiedenen Vitamine, Mineralien und Pflanzen informieren. Leider wirst du aber nie in den Genuss kommen einen Hersteller bzw. Verkäufer zu einem Themenbereich zu hören. Die Frage: Wieso habt ihr genau diese Inhaltsstoffe in der Menge kombiniert? – wird offen bleiben. Ein Hersteller/Verkäufer darf sich dazu nur sehr, sehr oberflächlich äußern.

Wem genau soll die Health Claims Verordnung helfen und wer hat sich das überlegt?

Hauptsächlich möchte hier der Staat (bzw. die EU) die Konsumenten vor werbenden Aussagen im Bereich Lebensmittel schützen. Um also aussagen über gewisse Inhaltsstoffe machen zu können wird vorausgesetzt, dass das Präparat bei hinreichend vielen Menschen die besagte Wirkung hat.

Die Verordnung wurde vom Europäischen Parlament 2006 ins Leben gerufen und trat 2007 für alle EU-Staaten in Kraft. Für die Zulassung neuer Health Claims ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zuständig. Bei dieser können unter Einhaltung eines speziellen Verfahrens wissenschaftliche Erkenntnisse eingereicht werden.

Was ist meine Meinung dazu?

Auf der einen Seite finde ich es gut, das reguliert wird und die Kunden nicht mit falschen Aussagen gelockt werden. Wenn also gesagt wird: Diese Kapsel macht schlank, dann soll das bitte auch stimmen! Soweit so gut. Auf der anderen Seite ist es sehr bedauerlich, dass es nur eine sehr kleine Menge an vordefinierten Health Claims gibt. Besonders im Bereich der Pflanzen, deren Wirkung teilweise seit tausenden Jahren bekannt sind. Ich finde es schade das wir zu einem Großteil die Kunden nicht unterstützten können, dass richtige Produkt für sich zu finden.

Ich hoffe der Artikel konnte bei dir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen💡.

Liebe Grüsse, André